Konsultation / Kostenerstattung & Terminabsage

Gerne berate ich sie bei einem Kennelernen in meiner Praxis am Mondscheinweiher.
In einem ersten Gespräch und einer ausführlichen Untersuchung, erforschen wir die Ursachen ihrer Beschwerden. Bitte bringen sie hiefür vorhandene Befunde oder Arztbriefe mit.
Sowie gemütliche und lockere Kleidung und ein Handtuch für die Liege.

Behandlungskosten

Die Behandlungsdauer variiert nach individuellem Bedarf und beträgt zwischen 40 / 60 und 90 Minuten.

Die Kosten für eine Behandlung betragen je nach Zeitaufwand 100,00 bis 150,00 €.
Selbstverständlich kläre ich sie vor der Behandlung oder einer Behandlungsserie über die erwarteten Kosten auf.


Terminabsage

In meiner Praxis arbeite ich nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind, da jeder Patient nur zu dem ausgemachten Termin „einbestellt“ ist. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für mich ein Honorarausfall.
Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin berechne ich Ihnen die Sitzung privat mit 60% des vereinbarten Honorars, da ich in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen kann (siehe §615 BGB).
Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kostenerstattung 


Behandlungskosten und Kostenübernahme

Patienten mit privater Krankenversicherung,    Zusatzversicherung, Beihilfe,
Postbeamtenversicherung und Bundeswehr.
 
Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden mit der entsprechenden Ziffer aus dem GebüH berechnet. Sie werden von Ihrer Versicherung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise übernommen.
 
Bitte beachten Sie daher, dass private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) unter Umständen nicht zu 100 % die Rechnungskosten erstatten. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger.
 
Für gesetzlich Krankenversicherte
Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen erhalten  von ihren Krankenkassen keine Kostenerstattung. Sie sind Selbstzahler. Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis berechnet. Die Kosten für verwendete Medikamente werden zum Gestehungspreis extra berechnet.
 
Rechnung & Bezahlung
Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung per Post zugeschickt mit den aufgeschlüsselten Leistungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).  Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung ohne Gebührenverzeichnis und Diagnose. Auf Rechnungen / Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.
 
Nach Rechnungserhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Auch eine sofortige Barzahlung der Kosten in meiner Praxis ist möglich.
 
Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker, kurz GebüH. (www.heilpraktiker.org).
Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung
 
Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommene Kosten für Heilpraktikerbehandlungen  können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.